Trockenheit, Rekordtemperaturen, Starkregen, schmelzende Pole, steigende Meeresspiegel – die Auswirkungen der Erderwärmung sind sichtbar. Durch den Bewusstseinswandel haben in den vergangen Jahren Regierungen in aller Welt dazu veranlasst, Klimaschutzgesetze erlassen, mit dem Ziel, die CO²-Emissionen drastisch zu reduzieren und damit die Erderwärmung zu begrenzen. Der Startschuss erfolgte 2015 auf der Klimaschutzkonferenz in Paris, als sich fast alle Staaten der Erde dem Ziel verpflichtet haben.
In nationales Recht übersetzt, bedeutet das: Deutschland soll bis 2045 CO²-Neutralität erreichen.
Dieses Ziel ist im Klimaschutzgesetz verankert, welches 2021 aktualisiert wurde. Hierin wurden die einzelnen Zwischenschritte auf dem Weg dorthin klar festgelegt und nach dem Verursacherprinzip auf die einzelnen Sektoren, darunter auch der Gebäudesektor heruntergebrochen.
Mit den einzelnen Zahlen möchte ich dich hier nicht langweilen.
Zentrale Maßnahmen im Gebäudesektor sind die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau erneuerbarer Energien.
Im Neubaubereich ist dies durch die immer weiter gestiegenen gesetzlich vorgeschriebenen Energiestandards, kein Problem. Was ist aber mit den Bestandsgebäuden?
Nie wurde in Deutschland so viel gebaut, wie in den ersten Nachkriegsjahrzehnten. Rund 40% des deutschen Wohnimmobilienbestandes wurde zwischen 1949 und 1978 gebaut. Erst im Anschluss trat die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft.
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Maßnahmen nicht ausreichend waren, die hoch gesteckten Klimaziele zu erreichen. Was passierte infolgedessen? Die Klimaziele wurden immer weiter verschärft, gesetzliche Anforderungen erhöht.
Dazu muss man wissen, dass das Klimaschutzgesetz eine jährliche Überprüfung beinhaltet.
Was wird überprüft und was sind die Konsequenzen daraus?
Überprüft wird, ob die einzelnen Sektoren auf Kurs sind. Ist dies nicht der Fall, muss das jeweilige Bundesministerium ein Sofortprogramm mit zusätzlichen Maßnahmen erarbeiten.
Zur Erinnerung: 2022 wurde u.a. der Gebäudesektor erstmals nachgebessert.
Ebenfalls ist gerade das erst im Jahr 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Überarbeitung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben gemeinsam einen Entwurf zur Änderung vorgelegt.
Die vorgeschlagenen Regelungen auf einen Blick (Quelle: BMWSB)
- Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen ab dem 01.01.2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.
- Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.
- Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht ad hoc erfolgen muss.
- Es gibt umfassende Übergangsregelungen für Gebäude, die sowohl mit Zentral- als auch mit Gasetagenheizungen versorgt werden. Fällt die erste Gasetagenheizung in dem Gebäude aus, haben die Eigentümer erstens drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie für das gesamte Gebäude auf Erneuerbare Heizungen umgestellt wird. Zweitens erhalten sie, wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entschieden haben, weitere zehn Jahre Zeit zur Umsetzung.
- Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten mit verschiedenen Technologien die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.
- Der Umstieg soll durch gezielte Förderung unterstützt werden. Damit werden auch soziale Härten abgefedert. Zudem gibt es weiterhin Steuermäßigungen.
Neben der Bundesregierung treibt besonders die EU die Energiewende kontinuierlich voran, um die Treibhausgasemissionen wirksam zu reduzieren und Klimaneutralität zu erreichen. Damit diese Umstellung gelingt, sind Energieeinsparungen und die Verringerung des Energieverbrauchs ebenso wichtig wie die Umstellung auf sauberere Energieformen.
Die Energieeffizienzrichtlinie (EED) ist einer der Vorschläge, die die Kommission im Rahmen des Fit-for-55-Pakets vorgelegt hat – dem Plan der EU, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Hierzu zählt ebenfalls die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED)
Der Rat einigte sich auf eine allgemeine Ausrichtung zur Überarbeitung der Richtlinie im Juni 2022. Eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament wurde im März 2023 erzielt.
Demnach müssen zunächst die 15 % der Wohngebäude mit der schlechtesten Effizienzklasse im Bestand eines jeden Mitgliedstaats bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 die Klasse D erreichen.
Nach Verabschiedung des EU-Gesetzes, muss dieses in nationales Recht umgesetzt werden.
Daran geht kein Weg vorbei, zur Not auch mit Zwang. Andere Länder, wie z.B. Frankreich machen es bereits vor. Hier gilt ab 2025 ein Sanierungszwang für Wohngebäude, die einen bestimmten Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche überschreiten. Zudem soll der Verkauf oder die Vermietung von Gebäuden mit schlechten Energiewerten erschwert werden.
Ich habe hier versucht, dir die Sachlage neutral und umfassend aufzubereiten. Ganz wichtig: Lasse dich nicht verrückt machen, es ist noch ausreichend Zeit, allerdings nicht, um die Sache aufzuschieben und abzuwarten, sondern zum Handeln.
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